Das Recht in der Mediation

mediation recht

Ich informiere Sie in der Mediation – falls Sie dies wünschen – gerne über das geltende Recht, damit Sie sich über Ihre Rechtsposition klar werden können.

Es macht meines Erachtens keinen Sinn, eine Vereinbarung zu treffen und später festzustellen, dass man ja im Falle einer gerichtlichen Entscheidung „viel mehr bekommen“ hätte. Das kann zu Unzufriedenheit führen. Sinnvoller ist es, die Medianten über Ihre Rechtspositionen aufzuklären und sie dann über eine für sie interessengerechte Lösung entscheiden zu lassen oder umgekehrt, die Medianten erst eine Lösung ausarbeiten und diese dann mit dem geltenden Recht vergleichen zu lassen.

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Die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Recht in die Mediation eingeführt werden soll, wird vor der Mediation besprochen. Es ist zu beachten, dass die Kenntnis des Rechts die Kreativität der Konfliktparteien behindern kann, eine Regelung zu finden, die ihren Interessen besser dient als die gesetzliche Regelung.

Erfahrungsgemäß fällt es Menschen leichter, sich zunächst eigene Gedanken über eine gemeinsame Lösung zu machen und diese erst danach durch einen Vergleich mit den gesetzlichen Regelungen noch einmal zu überprüfen.

Diese Menschen orientieren sich erst einmal an ihren eigenen Bedürfnissen und nutzen das Recht nur als „Messlatte“ für ihre eigene Entscheidung.

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Willkommen, gerne stehe ich Ihnen als Mediatorin oder Rechtsanwältin zur Verfügung.
Ich möchte Ihnen dabei behilflich sein, für sich und die an Ihrem Konflikt beteiligten Personen die bestmögliche Lösung zu finden.
Um eine streitige Auseinandersetzung zu führen, muss nicht der herkömmliche und bekannteste Weg über Anwälte und Gerichtsverfahren gewählt werden. Oft ist es möglich, sich auf befriedigendere und kostengünstigere Art und Weise im Wege eines Mediationsverfahrens zu einigen.
Ich sehe meine Aufgabe darin, gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Vorgehensweise herauszufinden und Sie dann mit vollem Einsatz bei der Durchführung zu unterstützen.
Effektive Strategien brauchen fundiertes Fachwissen. Regelmäßige Aus- und Weiterbildungen, langjährige Erfahrung und ein Netzwerk aus Fachleuten anderer Bereiche ermöglichen es mir, gemeinsam mit Ihnen gelingende Konzepte zu entwickeln.

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WAS BEDEUTET MEDIATION
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem die Streitparteien mit Hilfe eines Dritten (dem Mediator) Lösungen suchen, die den Bedürfnissen und Interessen aller Beteiligten dienen. Das Ziel ist eine Vereinbarung, die alle Streitparteien unterzeichnen und umsetzen: es gibt somit keine Verlierer, wie bei einem Gerichtsverfahren, sondern nur Gewinner. Das Mediationsverfahren hat sich besonders bei der Regelung von Ehekonflikten und Scheidungsangelegenheiten bewährt, aber auch bei der Bereinigung von Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten. Nahezu jeder Konflikt kann durch ein Mediationsverfahren gelöst werden. Ein kostspieliges Gerichtsverfahren ist oft nicht nötig.

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Mein besonderes Interesse liegt im Bereich der Familienmediation. Bei einer Trennung bzw. Scheidung sind beide Partner verletzt. Besonders die Kinder leiden unter der Situation.
Eine Familienmediation kann den Betroffenen helfen, faire Verhandlungen zum Beispiel über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Ehegatten- und Kindesunterhalt, die vermögensrechtliche Aufteilung zu führen. So bekommen scheidungswillige Ehegatten Gelegenheit, ihre Standpunkte zu den jeweiligen Fragen ausführlich darzulegen.
Sie können all ihre Ängste, Sorgen und Befürchtungen äußern, ohne von dem anderen unterbrochen zu werden. Bei einer Mediation geht es nicht um Schuldzuweisungen und Vorwürfe, sondern zunächst einfach nur darum, zuzuhören.

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Mediation ist demnach sinnvoll für die Kinder, denn wenn die Eltern eine faire Lösung finden, können sie die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam ausüben, auch wenn sie getrennt oder geschieden sind die Eltern, weil sie in allen notwendigen Punkten interessengerechte Vereinbarungen treffen können das soziale Umfeld, weil gemeinsame Freunde in einem schweren Konflikt nicht weiter vermitteln müssen. Freunde können sich mit ruhigem Gewissen aus dem Konflikt heraushalten und dadurch ist der Weiterbestand der Beziehung zu gemeinsamen Freunden für beide Elternteile und für die gemeinsamen Freunde möglich die Schwiegereltern und Verwandten, weil diese nicht Partei für die Kinder ergreifen müssen und ihre Beziehung zu den Enkelkindern weiter aufrecht erhalten können.
Mein Vorteil als sogenannte Anwaltsmediatorin ist, dass ich Sie auch in Rechtsfragen beraten und aufklären kann, falls Sie dies wünschen.
Manchmal ist es sinnvoll, eine Mediation mit einer weiteren Mediatorin (Co-Mediation) durchzuführen.

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Ziel einer Wirtschaftsmediation kann sein, wichtige Kunden- und Lieferantenbeziehungen zu erhalten oder zu verbessern, gegensätzliche Interessen bei der Durchführung und Zielsetzung von Projekten zu vereinen oder Zerwürfnisse am Arbeitsplatz beizulegen und so eine (bessere) Zusammenarbeit wieder zu ermöglichen.
Die Mediation endet mit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung, die die Medianten treffen.
Das Gesetz sieht für bestimmte Vereinbarungen die notarielle Beurkundung zwingend vor, nämlich in Grundstücksangelegenheiten, in güterrechtlichen Angelegenheiten oder wenn Sie einen Erbvertrag abschließen möchten. Auch in anderen Angelegenheiten kann eine Beurkundung der Vereinbarung sinnvoll sein.
Ich biete Ihnen selbstverständlich ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch zum Ablauf einer Mediation an, damit Sie entscheiden können, ob eine Mediation das richtige Angebot für Sie ist.