Wie unterscheidet sich die Mediation vom gerichtlichen Verfahren?

mediation bedeutung

In einem Gerichtsverfahren entscheidet der Richter über das Ergebnis des Verfahrens. In einem Mediationsverfahren entscheiden die beteiligten Konfliktparteien gemeinsam über ihre Zukunft.

Die allparteiliche und unabhängige Mediatorin leitet die Parteien dabei an, schnelle, flexible und kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren. Dabei setzt sich die Mediatorin für die Interessen aller Konfliktparteien ein. Sie ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Sie hat keine eigene Entscheidungskompetenz, sondern verhilft den Konfliktparteien zu einer einvernehmlichen gemeinsam getroffenen maßgeschneiderten Lösung.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Sie kann jederzeit ohne Begründung von den Beteiligten abgebrochen werden, ohne dass dies negative Auswirkungen auf ein schon eingeleitetes oder ein eventuell doch noch durchzuführendes gerichtliches Verfahren hätte.

Da die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Aus diesem Grunde vereinbaren die Medianten zu Beginn des Verfahrens, die Vertraulichkeit zu wahren. Fakten, die im Verlauf der Mediation offen gelegt werden, dürfen daher weder Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren verwendet werden.

Das Gesetz sieht für bestimmte Vereinbarungen die notarielle Beurkundung zwingend vor, nämlich in Grundstücksangelegenheiten, in güterrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Vereinbarung über Gütertrennung oder Ausschluss des Versorgungsausgleichs) oder wenn Sie einen Erbvertrag abschließen möchten. Auch in anderen Angelegenheiten kann eine Beurkundung der Vereinbarung sinnvoll sein.

Ich biete Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch zum Ablauf einer Mediation an, damit Sie entscheiden können, ob Mediation das richtige Angebot für Sie ist.